Die Corona-Krise und die damit verbundene eingeschränkte Betreuung jüngerer Kinder machen aus Sicht von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) staatliche Unterstützung für Familien nötig. Familien stünden vor der Frage, wie die Betreuung ihrer Kinder organisiert werden könne, sagte sie am Freitag in Berlin. "In der jetzigen Situation sollte aber nicht als Allererstes auf die Großeltern zurückgegriffen werden." Gerade die Gruppe der Senioren sei besonders gefährdet. Länder und Kommunen müssten klären, wie eine Notbetreuung für Kinder von Eltern in bestimmten Berufsgruppen wie Ärzten oder Pflegekräften angeboten werden könne, sagte die Ministerin. In einigen Branchen könne mobiles Arbeiten von zu Hause übergangsweise helfen. Wenn Eltern wegen Schul- und Kitaschließungen ihrer Arbeit aber nicht mehr nachgehen könnten, könne das auch finanzielle Auswirkungen haben, erklärte Giffey. "Familien brauchen dann zusätzliche staatliche Unterstützung." Dazu sei das ausgeweitete Kurzarbeitergeld ein wichtiger Schritt, von dem auch viele Familien profitieren würden. Kitas und Schulen seien Orte, an denen sich täglich mehrere Hundert Menschen begegneten, sagte die Ministerin weiter. Ziel müsse es jetzt sein, so viele Kontakte wie möglich zu vermeiden. Deshalb sei es richtig, das Zusammentreffen größerer Gruppen, soweit es geht, einzuschränken. "Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung steht an erster Stelle."
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat die Union aufgefordert, ihren Widerstand gegen die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz aufzugeben. "Wir haben hierzu eine klare Vereinbarung im Koalitionsvertrag", sagte die SPD-Politikerin der "Augsburger Allgemeinen" (Freitagsausgabe). Lambrecht forderte einen schnellen Beschluss des Bundeskabinetts über ihren vorliegenden Gesetzentwurf. Offene Fragen, wie sie vom Bundesinnenministerium geltend gemacht wurden, könnten dann bei den Beratungen im Bundestag geklärt werden. Mit der Verankerung von Kinderrechten in die Werteordnung des Grundgesetzes ergäben sich Verpflichtungen für Justiz, Verwaltung und die Legislative. "Aber es gibt keinen Eingriff in das Eltern-Kind-Verhältnis, das wäre von mir auch nicht gewollt", wies Lambrecht Bedenken von CSU-Innenminister Seehofer zurück. "Daher wäre es der richtige Weg, auf der Grundlage meines Entwurfs jetzt zügig mit dem parlamentarischen Verfahren zu beginnen", betonte die SPD-Ministerin. "Wir benötigen für die Grundgesetzänderung eine breite Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Deshalb ist dort der richtige Ort, um die offenen Fragen zu diskutieren." (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)