Bedürftige Kinder können sich in der Corona-Krise laut Gerichtsbeschluss einen internetfähigen Computer vom Jobcenter bezahlen lassen. Die Anschaffung eines Computers sei wegen der Schließung der Schulen erforderlich geworden, erklärte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen am Montag in Essen. Es handele sich um einen „pandemiebedingten Mehrbedarf“. In den Hartz-IV-Sätzen ist der Kauf eines Computers für die Schule derzeit nicht vorgesehen. Das Landessozialgericht schlägt vor, den Bedarf mit 150 Euro zu veranschlagen. Im konkreten Fall hatte eine Achtklässlerin, die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch bezieht, ein Tablet für die Schule beantragt, wie es hieß. Ihre Schulleiterin habe bestätigt, dass das Gerät für die Hausaufgaben nötig sei. Dennoch wollte das Jobcenter das Tablet nicht bezahlen, was das Sozialgericht Gelsenkirchen als richtig ansah. Da die Schülerin mittlerweile einen Laptop gespendet bekommen hat, wies auch das Landessozialgericht ihre Beschwerde zurück. Das Essener Gericht stellte jedoch fest, dass das Mädchen grundsätzlich ein Anspruch auf Finanzierung gehabt hätte. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, hatte NRW Mitte März alle Schulen geschlossen. Große Teile des Unterrichts finden nach wie vor online statt. Gleichzeitig öffnen die Schulen schrittweise und unter Auflagen wieder – bis zu den Sommerferien sollen laut Landesregierung alle Kinder wieder zur Schule gehen können. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)
Presseschau des Tages // 27.5.2020
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