Die Bundesregierung will das Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge zum 1. Januar erhöhen. Das sieht der Entwurf eines Zweiten Familienentlastungsgesetzes vor, über den der Bundestag am Donnerstag in Erster Lesung debattierte. Gegenstand der Aussprache war auch die Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und die Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen. Die Entwürfe wurden an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.
Die Parlamentarische Staatssekretärin für Finanzen, Bettina Hagedorn (SPD) sprach von einer Gesamtentlastung von 11,8 Milliarden Euro jährlich und einem "Signal des Respekts". Markus Herbrand (FDP) sah in der Vorlage hingegen "Flickschusterei" und "geringste Entlastungen", die ohnehin verfassungsmäßig geboten seien. Redner von Linkspartei und Grünen bewerteten den Entwurf als sozial ungerecht, da vor allem besser verdienende Familien profitierten.
Laut Entwurf soll das Kindergeld um 15 Euro steigen und die Freibeträge entsprechend angepasst werden. Demnach würde das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat betragen. Zudem soll die sogenannte kalte Progression im Einkommensteuertarif ausgeglichen werden. Die Kinderfreibeträge in der Einkommensteuer sollen um 576 Euro auf 8.388 Euro aufgestockt werden. Außerdem soll der Grundfreibetrag der Geldentwertung angepasst werden und zunächst zum Jahreswechsel um 288 Euro auf 9.696 Euro steigen. Nach zwölf Monaten sollen daraus 9.984 Euro werden. Parallel würden die übrigen Eckwerte im Einkommensteuertarif um 1,52 Prozent und 1,5 Prozent verschoben.
Ferner sieht der Entwurf vor, den Behinderten-Pauschbeträge von bisher 1.420 Euro auf 2.840 zu verdoppeln. Menschen mit Behinderungen sollen die Pauschbeträge laut Entwurf bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 in Anspruch nehmen können. Zudem soll ein behinderungsbedingter Fahrtkostenpauschbetrag eingeführt werden. (Familienbund der Katholiken/KNA)