Der Berliner Senat hat eine Bundesratsinitiative gestartet, um die rechtliche Situation von gleichgeschlechtlichen Paaren zu verbessern. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) erklärte am Dienstag: "Wird ein Kind in einer Ehe geboren hat es zwei Elternteile. Dieses selbstverständliche Recht wird verheirateten lesbischen Paaren verwehrt." Um die Ungleichbehandlung auszuräumen, habe der Senat beschlossen, einen Entschließungsantrag zur Reform des Abstammungsrechts im Bundesrat einzubringen.
Das aktuelle Abstammungsrecht hinke der gesellschaftlichen Realität hinterher. "Kinder aus Zwei-Müttern-Familien haben einen Anspruch mit zwei rechtlich anerkannten Elternteile aufzuwachsen. Deshalb müssen wir die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Abstammungsrecht im Sinne des Kindeswohl ändern" so Behrendt.
Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare hat zu Konstellationen geführt, für die es bisher keine befriedigenden Regelungen gibt. Führt beispielsweise die Mutter eine gleichgeschlechtliche Ehe, werden nicht beide Partner rechtliche Eltern. Die Ehefrau muss das Kind erst im Wege einer langwierigen Stiefkind-Adoption annehmen. Da das Gesetz nicht die rechtliche Elternschaft von mehr als zwei Personen erlaubt, darf nicht auch der biologische Vater des Kindes rechtlicher Elternteil sein. In der Folge wird entweder dem Co-Elternteil oder dem genetischen Elternteil die rechtliche Elternstellung verwehrt. (KNA)