Am Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz muss aus Sicht von Verbänden nachgebessert werden. "Wir begrüßen den Gesetzentwurf grundsätzlich, weil mit wenigen ausgewählten Maßnahmen eine Verbesserung der Versorgung erreicht wird. Allerdings sehen wir bei einzelnen Details noch Verbesserungsbedarf", sagte der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste, Bernd Meurer, anlässlich der Anhörung am Montag im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Ein Nachsteuern sei auch in der ambulanten Pflege notwendig, so Meurer. Hier fehle es an Unterstützung bei der Personalgewinnung, Qualifizierungsförderung und Arbeitsentlastung zur Sicherstellung der Versorgung. Der Deutsche Pflegerat kritisierte, dass die Zahl der angekündigten neuen Stellen nicht reiche und forderte eine schnellere Umsetzung der Personalbemessung in Pflegeheimen.
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, in der stationären Altenpflege bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte über die Pflegeversicherung zu schaffen. Diese zusätzlichen Stellen sind laut Bundesgesundheitsministerium ein erster Schritt in Richtung eines verbindlichen Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen. In der Geburtshilfe in Krankenhäusern sollen über ein Förderprogramm von zwei Jahren etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 700 weitere Stellen für assistierendes medizinisches Personal geschaffen werden. Hierfür sind pro Jahr 65 Millionen Euro eingeplant. Mit gestaffelten Zuschlägen sollen bestehende Krankenhausstrukturen im ländlichen Raum gefördert werden. Darüber hinaus sind nach Angaben des Ministeriums weitere Erleichterungen für Pflegebedürftige vorgesehen. So sollen sie Hilfsmittel dauerhaft leichter und unbürokratischer beantragen können. Ein bislang befristetes Verfahren, in dem von der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel auch ohne ärztliche Verordnung als genehmigt gelten, soll künftig unbefristet gelten. Um die Folgen der Covid-19-Pandemie abzupuffern, sollen zudem die Gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr einen ergänzenden Bundeszuschuss aus Steuermitteln erhalten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates, muss aber noch durch den Bundestag und soll planmäßig im Januar 2021 in Kraft treten. (Familienbund der Katholiken/KNA)
Presseschau des Tages // 17.11.2020
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