Der Bundestag hat schärfere Regeln beim Vorgehen gegen Kinderpornografie im Internet beschlossen. Künftig sollen Ermittler deutlich mehr Befugnisse erhalten. Polizeibeamte können nun unter strengen Auflagen computer-generiertes kinderpornografisches Material verwenden, um Straftäter besser zu verfolgen und sich in ihre Chats einwählen zu können. In kinderpornografischen Chatrooms werde häufig derartiges Material als sogenannte Keuschheitsprobe verlangt, heißt es in der Begründung im Gesetzentwurf. Zudem soll auch der Versuch des sogenannten Cybergroomings strafbar werden. Das Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen ist bereits strafbar, allerdings nicht, wenn der Täter zwar glaubt, es mit einem Kind zu tun zu haben, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen kommuniziert - oder mit einem Elternteil oder einem Ermittler. Union, SPD und AfD stimmten dem gesamten Gesetzespaket zu. Die Opposition befürwortet zwar die neuen Ermittlungsmöglichkeiten; FDP, Linke und Grünen kritisieren jedoch, dass auch der Versuch des Cybergroomings strafbar werden soll. Das sei nicht Sache des Strafrechts, sondern der polizeilichen Gefahrenabwehr. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte dazu: "Wir dürfen nie vergessen, dass hinter kinderpornografischen Bildern schreckliche Missbrauchstaten an Kindern stehen." Manchmal dauere der Missbrauch noch an. Sie wolle den Ermittlern alle rechtsstaatlich zulässigen Instrumente an die Hand geben, damit die Täter, aber auch die Hintermänner und Portalbetreiber, schnell ermittelt und verurteilt werden könnten. Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, begrüßte die Entscheidung. Es sei eine wichtige Verbesserung für die verdeckte Ermittlung gegen pädosexuelle Cyberkriminelle, die im Netz Jagd auf Kinder machten, sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Die Entscheidung liege sicherlich im Grenzbereich der rechtsstaatlichen Möglichkeiten, sie sei aber wichtig gewesen. Der Kampf gegen Missbrauch könne nur dann gewonnen werden, wenn alle Instrumente der Ermittlung geschärft würden und Täter auch im Netz Angst vor Entdeckung bekämen. Auch das Deutsche Kinderhilfswerk betonte, die geplanten Maßnahmen gegen das Cybergrooming seien ein guter erster Schritt. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation müssen Kinder im Internet mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln vor Cybergrooming geschützt werden. Das Strafrecht müsse dabei früher als bisher greifen. "Zum besseren Schutz von Kindern vor Cybergrooming im Internet braucht es neben den Strafverschärfungen ebenso mehr Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaften", erklärte Vizepräsidentin Anne Lütkes. Allen potenziellen Tätern müsse klar sein, dass bereits jeder Versuch des Cybergroomings ausnahmslos strafbar sei. Darüber hinaus braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch eine bessere Förderung der Medienkompetenz von Kindern. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)