Viele Familien haben es in der Coronakrise besonders schwer: Bei vielen brechen Einkommen weg oder es wird nur noch Kurzarbeitergeld bezahlt. Dazu kommt für viele die räumliche Enge, die - so befürchten Experten - zu mehr häuslicher Gewalt führen kann. Die Bundesregierung versucht mit verschiedenen Maßnahmen zu helfen. So springt sie bei finanzieller Not mit geänderten Regelungen beim Kinderzuschlag ein: Bereits am Montag brachte sie die entsprechenden Gesetzesänderungen auf den Weg. Durch das Programm „Notfall-Kiz“ sollen Familien leichter einen Kinderzuschlag beantragen können, dafür werden die bisherigen Regelungen teilweise geändert, wie Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) ausführte. Bereits jetzt haben zwei Millionen Kinder einen Anspruch auf die Unterstützung. Einen Kinderzuschlag von bis zu 185 Euro pro Kind und Monat erhalten Familien mit geringem Einkommen. Giffey führte aus, dass Familien, die im ablaufenden Bewilligungszeitraum den höchstmöglichen Gesamt-Kinderzuschlag bezogen haben, ohne erneute Einkommensprüfung eine einmalige sechsmonatige Verlängerung des Kinderzuschlags erhalten. Das soll vom 1. April bis 30. September gelten. Zudem sollen Familien bei coronabedingten Einkommenseinbrüchen einen neuen Zugang zum Kinderzuschlagbekommen, so Giffey weiter. Es werde nicht mehr wie bisher das Einkommen aus den vergangenen sechs Monaten geprüft, sondern nur noch aus dem vergangenen Monat. Vermögen würden für einen befristeten Zeitraum nicht berücksichtigt. Auch beim Elterngeld soll es flexiblere Regelungen geben: Dort, wo es finanzielle Nachteile etwa wegen eines gezahlten Kurzarbeitergeldes als Berechnungsgrundlage gebe, wolle die Regierung, Nachteile abfedern oder ausgleichen. Zudem sollen bei der Zahlung von Unterhalt die Auswirkungen der Coronakrise berücksichtigt werden. Für Eltern in „systemrelevanten Berufen“ wie Ärzte oder Polizisten soll weiter eine Notbetreuung für ihre Kinder sichergestellt werden. Vielen Familien macht auch die räumliche Enge in ihren Wohnungen zu schaffen. Experten warnen bereits vor steigenden Zahlen bei häuslichen Gewalt. Giffey will sich deshalb mit den Ländern kurzschließen, um zu gewährleisten, dass möglichst viele Frauenhäuser offenbleiben können. Auch der Kinder- und Jugendnothilfedienst soll möglichst uneingeschränkt weiterlaufen. Über notwendige gesetzliche Änderungen soll der Bundestag noch in dieser Woche beschließen. Für Schwangere in Konfliktsituationen sollen die Möglichkeiten digitaler Beratungen geprüft werden. In einem entsprechenden Brief hatte sich Giffey bereits am vergangenen Freitag an die zuständigen Landesminister gewandt. Dazu gehörten „alle Formen von digitalen Beratungsformaten, die anzuerkennen sind“. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz biete ausreichend Spielraum für pragmatische Lösungen, so die Ministerin. Die Stellen beraten betroffene Frauen, zeigen finanzielle Hilfen auf und können einen Beratungsschein ausstellen, wenn sich die Frauen zu einer Abtreibung entscheiden. Dieser ist für einen straffreien Abbruch notwendig. Einrichtungen der katholischen Stellen stellen den Schein nicht aus. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)