24.07.2024

Die Familienförderung darf nicht sinken

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Babyhände spielen mit Euro Geldscheinen und Münzen.

Berlin, 24. Juli 2024 - Der Familienbund der Katholiken kritisiert, dass die für 2025 geplante Kindergelderhöhung hinter der Erhöhung der Kinderfreibeträge zurückbleibt. Er weist darauf hin, dass das Kindergeld immer mindestens entsprechend den Kinderfreibeträgen angehoben werden muss, um die Familienförderung konstant zu halten.

„Weil die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag im aktuellen System durch das Kindergeld ausgezahlt wird, führt die Anhebung des Kinderfreibetrages dazu, dass der Steuerfreistellungsanteil des Kindergeldes steigt, während der Familienförderungsanteil des Kindergeldes sinkt“, erläutert Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes. „Für viele Familien sind die Erhöhungen des Kinderfreibetrages daher ein Nullsummenspiel: Die erhöhte Steuerersparnis geht unmittelbar zu Lasten der Familienförderung. Am Ende bleibt für viele Familien nicht mehr übrig als bisher. Nur ein erhöhtes Kindergeld kann das verhindern.“

Im aktuellen Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes (JStG 2024 II) werden die seit 2023 erfolgten Erhöhungen des Kinderfreibetrages nur teilweise bei der geplanten Kindergelderhöhung auf 255 Euro berücksichtigt. Berücksichtigt man nur die Freibetragssteigerungen, die seit dem Inflationsausgleichsgesetz von 2022 beschlossen wurden, müsste das Kindergeld 2025 zumindest um 3,1 % von 250 Euro auf 258 Euro steigen. Um die Familienförderung seit der letzten Kindergelderhöhung konstant zu halten, müsste das Kindergeld um 7,2 % von 250 Euro auf 268 Euro angehoben werden.

„Wären der Kinderfreibetrag und das Kindergeld zwei getrennte Leistungen, käme niemand auf die Idee, die Familienförderung zu kürzen. Hier geht die intransparente Verflechtung unmittelbar zu Lasten von Familien“, stellt Ulrich Hoffmann fest.

Der Gesetzgeber hat sich Mitte der 90er-Jahre vom dualen System verabschiedet und den Kinderfreibetrag und das Kindergeld zusammengeführt. Das Kindergeld wird seither in erster Linie als Steuervergütung zur Berücksichtigung des Kinderfreibetrages gezahlt. Der bei Familien mit unteren und mittleren Einkommen verbleibende Restbetrag des Kindergeldes gilt als Familienförderung.

Der Familienbund hält eine Entflechtung für richtig: „Beim Kinderfreibetrag geht es wie beim Grundfreibetrag für Erwachsene um eine gerechte Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Hier geht es nicht um Förderung, sondern um eine systematisch richtige Besteuerung. Diese steht allen Steuerpflichtigen zu. Daneben sollte zusätzlich ein – nicht mit dem Freibetrag verknüpftes – einkommensabhängiges Kindergeld für Familien mit kleineren und mittleren Einkommen ausgezahlt werden.“

Zum Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 hat der Familienbund eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Diese finden sie hier.

 

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