Die Kampagne für Familiengerechtigkeit
2001 erging aus Karlsruhe ein Urteil für mehr Familiengerechtigkeit in den Sozialversicherungen: die Erziehungsleistung der Eltern müsse auch bei den Beiträgen zur Sozialversicherung anerkannt werden, so die Richter. Das bedeutet: Eltern sollten niedrigere Rentenbeiträge zahlen als Kinderlose. Je mehr Kinder eine Familie erzieht, desto niedriger muss der Beitrag sein. Doch diese Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes wurde bisher von der Politik weitgehend ignoriert und nur in der Pflegeversicherung – und dort auch nur ungenügend – umgesetzt.
Mit unserer Kampagne „Rente sich wer kann“ machen wir auf die ungerechte Behandlung der Familien in den Sozialversicherungen aufmerksam. Wir meinen: Eltern haben einen Anspruch auf niedrigere Beiträge zur Rentenversicherung! www.rente-sich-wer-kann.org