Berlin, 16. Mai 2018 – Eine Woche vor der geplanten Verabschiedung des sogenannten Rückkehrrechts von Teilzeit- in Vollzeitarbeit durch das Bundeskabinett fordert der Familienbund der Katholiken, am Zeitplan zur Umsetzung des Gesetzes unbedingt festzuhalten. „Nachdem das Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Befristung von Teilzeitarbeit mit Rückkehroption zur früheren Arbeitszeit bereits zum zweiten Mal in einem Koalitionsvertrag steht und auf Umsetzung wartet und in allen Details diskutiert wurde, wäre es ein Affront gegen Mütter und Väter, das Gesetz wieder zu verschieben“, sagte Familienbund-Präsident Stefan Becker heute in Berlin. „Das Rückkehrrecht von Teilzeit- in Vollzeitarbeit hat höchste familienpolitische Priorität“, betonte Becker weiter. „Dafür hat auch die deutsche Wirtschaft einen zumutbaren Beitrag zu leisten.“
Der Familienbund weist darauf hin, dass die Stellung der Arbeitnehmer in der heutigen Fassung des Gesetzes bereits deutlich geschwächt worden sei im Vergleich zur Gesetzesvorlage der vergangenen Legislaturperiode. „Die Gerechtigkeitslücke im aktuellen Gesetz ist unübersehbar“, sagte Becker. „Während das Rückkehrrecht im Gesetzentwurf der letzten Legislaturperiode bereits in Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern bestehen sollte, soll es jetzt erst in Unternehmen ab 46 Mitarbeitern greifen, und dann auch nur bei einem von 15 Mitarbeitern. Erst ab 201 Mitarbeitern soll der Anspruch uneingeschränkt bestehen. Dadurch werden Millionen Eltern von diesem Anspruch ausgeschlossen. Der gefundene Kompromiss hat zwar seine Schwächen. Es ist aber besser, endlich eine gesetzliche Befristungsregelung für Teilzeitarbeit zu haben, als Eltern weiter in der prekären Teilzeitfalle hängen zu lassen.“
„Fast durchgängig müssen sich Familien heute den Anforderungen und Taktungen der Arbeitswelt anpassen“, sagte Becker weiter. „Es ist an der Zeit, dass sich auch die Wirtschaft an die Lebenslagen von Familien anpasst. Notwendig sind deshalb Regelungen im Erwerbsleben, die auf die Bedürfnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Sorgeverantwortung reagieren und ihnen mehr Flexibilität ermöglichen“, sagte Becker. „Bei Regelungen zur Befristung von Teilzeit dürfen wir deshalb nicht aus dem Blick verlieren: Eltern, die für die Pflege und Erziehung von Kinder beruflich kürzertreten, dürfen nicht benachteiligt werden, wenn sie später beruflich wieder mehr arbeiten können, wollen oder – um die Familie zu unterhalten – auch müssen.“