Die Bundesregierung will die sogenannte Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe abschaffen. Dazu beschloss das Kabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf aus dem Bundesfamilienministerium. Ziel sei es, junge Menschen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben, sowie alleinerziehende Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden, finanziell zu entlasten.
Bisher müssen diese jungen Menschen und alleinerziehende Mütter und Väter bis zu 25 Prozent ihres Einkommens aus Ausbildung oder anderen Tätigkeiten an das Jugendamt abgeben. Mit der Abschaffung der Kostenheranziehung sollen sie nun stärker motiviert werden, Ausbildungen oder andere Jobs zu beginnen.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sagte: "Gerade junge Menschen, die nicht bei ihrer eigenen Familie, sondern in Pflegefamilien oder Einrichtungen aufwachsen, brauchen unsere Unterstützung auf dem Weg in die Selbständigkeit". Ebenso sollten auch alleinerziehende Mütter und Väter das Einkommen für sich und ihr Kind verwenden können, um mit der Zeit selbständig und unabhängig zu werden. Das Gesetz soll laut Ministerium noch in diesem Jahr durch Bundestag und Bundesrat kommen, damit es zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann. (KNA)