Menschen, die in der Vergangenheit wegen homosexueller Handlungen verurteilt wurden, können weiter Entschädigungszahlungen beantragen. Die Frist dafür wurde bis zum 21. Juli 2027 verlängert, wie das Bundesjustizministerium am Freitag mitteilte. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte dazu, das Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen habe bei den Betroffenen viel Leid verursacht und ganze Leben zerstört. Die strafrechtliche Verfolgung sei aus heutiger Sicht grobes Unrecht gewesen. Deshalb werde die Antragsfrist um weitere fünf Jahre verlängert.
Einvernehmliche homosexuelle Handlungen waren in der Zeit von 1945 bis 1994 in unterschiedlicher Weise unter Strafe gestellt. Dieses Verbot sei aus heutiger Sicht in besonderem Maße grundrechts- und menschenrechtswidrig gewesen. 2017 hob der Gesetzgeber deshalb auf dieser Grundlage ergangene strafgerichtliche Urteile auf. Zugleich erhielten betroffene Frauen und Männer wegen ihrer Verurteilung und einer etwa erlittenen Freiheitsentziehung einen Entschädigungsanspruch.
Bis Mitte Juli 2022 beantragten demnach 335 Personen eine Entschädigung, von denen 259 tatsächlich entschädigt werden konnten. 44 Anträge wurden zurückgenommen. Darüber hinaus sind 6 Anträge derzeit noch in Bearbeitung. 26 Anträge mussten aufgrund eines Ausschlussgrundes abgelehnt werden. Insgesamt wurden nach Angaben des Ministeriums bislang 885.500 Euro ausgezahlt. (KNA)