Angesichts steigender Energie- und Heizkosten hat das Bundeskabinett am Mittwoch das Wohngeld-Plus-Gesetz auf den Weg gebracht. Demnach wird für die Berechnung des Wohngelds eine dauerhafte Heizkostenkomponente eingeführt, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete eingeht. Außerdem sieht die Regelung eine Klimakomponente vor. Ferner soll die Einkommensanrechnung großzügiger geregelt werden.
Damit wird laut Bundesregierung der Kreis der Anspruchsberechtigten erheblich ausgeweitet und der Wohngeldanspruch deutlich erhöht. Von den Verbesserungen sollen auch Pflegebedürftige, die in Pflegeheimen leben, sowie Menschen mit Behinderungen profitieren. Die Regelungen gehören zum dritten Entlastungspaket der Bundesregierung.
Nach den Worten von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) müssen die Heime bezahlbar bleiben. Was für Privathaushalte gelte, müsse auch im Pflegeheim Anwendung finden. "In diesem harten Winter verdienen gerade die Pflegebedürftigen die Solidarität der gesamten Gesellschaft", so Lauterbach.
Zudem sieht ein Entwurf zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes vor, dass alle Wohngeldbezieher Anspruch auf einen einmaligen zusätzlichen Heizkostenzuschuss erhalten, der automatisch ausgezahlt wird. Auch vulnerable Gruppen, Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige Menschen profitieren von diesem Heizkostenzuschuss, wenn sie im Zeitraum September bis Dezember 2022 Wohngeld beziehen, erläuterte das Ministerium. Wohngeldhaushalte erhalten damit gemäß Entwurf einen entsprechenden, einmaligen Zuschuss in Höhe von mindestens 415 Euro. (KNA)