Wie lassen sich Abtreibungen künftig juristisch regeln? Die Einrichtung einer Kommission, die Antworten auf diese Frage geben soll, lässt laut Bundesfamilienministerium weiter auf sich warten. Einen konkreten Zeitpunkt zur Errichtung gebe es noch nicht, teilte eine Sprecherin des Ministeriums am Freitag in Berlin auf Anfrage mit. Gegenwärtig stimme sich die Bundesregierung dazu noch ab.
Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin einzurichten. Sie hat den Auftrag, Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu prüfen sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft. Im Kern geht es darum, ob der Abtreibungsparagraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden kann.
Es gebe noch Klärungsbedarf bei der Zusammensetzung der Kommission und zu deren konkreten Arbeitsaufträgen, heißt es weiter aus dem Ministerium. Die evangelische Kirche hatte öffentlich signalisiert, dass sie Mitglied werden möchte. Das hatte der damalige Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Martin Dutzmann, im vergangenen Mai erklärt.
Die Debatte über eine Streichung des Paragrafen 218 hatte im Sommer an Fahrt aufgenommen, als der Bundestag das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, den Paragrafen 219 a im Strafgesetzbuch, kippte. Ärzte können künftig über Möglichkeiten zum Abbruch einer Schwangerschaft ausführlich informieren, ohne mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen zu müssen.
Nach der derzeit geltenden Regelung ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig; er bleibt jedoch straflos, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die Frau sich zuvor beraten lassen, und zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung, bei Gefahr für das Leben, für die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren. (KNA)