Berlin, den 9. Januar 2019 – Der Familienbund der Katholiken zieht eine gemischte Bilanz des „Starke-Familien-Gesetzes“. Einen Entwurf des Gesetzes hat heute das Bundeskabinett verabschiedet. Durch das Gesetzgebungsverfahren will die große Koalition einkommensschwache Familien stärker unterstützen. „Das ressortübergreifende Gesetzesvorhaben von Bundesfamilien- und Bundessozialministerium enthält Licht- und Schattenseiten“, sagte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heute in Berlin. „Während die Änderungen beim Kinderzuschlag deutlich positiv zu bewerten sind, fällt die Bilanz beim Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) kritisch aus. Eine große Reform, die wir Familien gewünscht hätten, ist es nicht geworden. Das Gesetz führt aber im Rahmen des bestehenden Systems zu einer spürbaren Verbesserung für viele einkommensschwache Familien.“
„Bei der Neujustierung des Kinderzuschlags als Zusatzleistung des Kindergeldes legt der Gesetzesentwurf die richtigen Akzente, jahrelange Probleme werden endlich angegangen: Die seit der Einführung des Kinderzuschlages im Jahr 2005 weithin kritisierte Abbruchkante wird endlich wegfallen und durch eine abschmelzende Förder-leistung bei steigendem Einkommen ersetzt. Das ist eine gute Nachricht für Familien, weil der Kinderzuschlag bei Einkommenserhöhungen nicht abrupt wegbricht. Dadurch können mehr Familien erreicht werden.“
Der Präsident des Familienbundes begrüßte auch, dass die Mindesteinkommensgrenze des Kinderzuschlags entschärft wird: „Familien, die nicht mehr als 100 Euro unter dieser Grenze bleiben, können sich dennoch für den Kinderzuschlag entscheiden.“ Ebenfalls ein Fortschritt sei, dass Kindergeld und Kinderzuschlag in Zukunft das sächliche Kinderexistenzminimum abdecken sollen und dadurch eine Erhöhung und Dynamisierung der Leistung stattfinde. „Alleinerziehende profitieren davon, dass der Kindesunterhalt und der Unterhaltsvorschuss nicht mehr zu 100 Prozent, sondern nur noch zu 45 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet werden“, sagte Hoffmann.
Kritisch betrachtet Hoffmann den zweiten Teil des Gesetzesentwurfes, der die Leistungen des BuT ausbaut. „Statt auf die Erhöhung von Sachmitteln für Schule, Nachhilfeunterricht und die Teilnahme an Sportvereinen allein für bedürftige Kinder zu setzen, sollte es mehr kostenfreie Leistungen für alle geben. Das Vorurteil, Sozialleistungen für Kinder aus armen Familien würden nicht ankommen, ist inzwischen widerlegt. Hinzu kommt: Im BuT versickern jährlich nach Expertenschätzungen astronomische Summen in der Verwaltung, ohne Kinder zu erreichen, 2015 rund 180 Millionen Euro. Das ist eine enorme Verschwendung von Steuermitteln, die durch gigantischen bürokratischen Aufwand entsteht in Schulen, in Behörden und Verwaltungen und bei den Eltern durch komplizierte Beantragungen. Daran wird auch ein Ausbau des BuT wenig ändern, so sinnvoll die Weiterentwicklung einzelner Instrumente der individuellen Förderung von Kindern aus armen Familien auch ist. Das BuT ist deshalb an seiner Ineffizienz gescheitert und muss besser heute als morgen abgeschafft werden, damit künftig möglichst jeder staatlich bereitgestellte Euro auch tatsächlich Kinder armer Familien erreicht.“
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unbürokratisch ausbauen
Hoffmann fordert stattdessen: „Geld für die Förderung von Kindern muss auch ankommen und außerdem gewinnbringend angelegt sein – in höheren Geldleistungen für Familien und kostenlosen Angeboten für alle Kinder. Das wäre ein Fortschritt! Der Familienbund der Katholiken hat ein reformiertes Kindergeld entwickelt, das Kindergeld und Kinderzuschlag zusammenführt. Dadurch werden einkommensschwächere Familien besonders gefördert, besserverdienende Familien erhalten zumindest den Kinderfreibetrag, der künftig unabhängig vom Kindergeld gewährt werden sollte. Danach würde das Kindergeld in diesem Jahr auf 374 Euro steigen. Für eine individuelle Förderung von Kindern aus armen Familien müssten überdies die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unbürokratisch ausgebaut werden.“