Bei der Anhörung vor dem Familienausschuss des Deutschen Bundestages zum EltengeldPlus, zu welcher der Familienbund der Katholiken als Sachverständiger geladen war, hat der Familienverband Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf angemeldet. So seien die Vorgaben für den Partnerschaftsbonus im Gesetzentwurf zu eng gesteckt. Der Familienbund schlägt in seiner Stellungnahme vor, den Partnerschaftsbonus bereits ab einer Teilzeitbeschäftigung von 20 statt wie geplant ab 25 Wochenstunden einzuführen, um noch mehr Familien zu erreichen.
Darüber hinaus kritisiert der Familienbund die Anrechnung des Elterngeldes auf Grundsicherungsleistungen. Diese Anrechnung muss beseitig werden, um die Erziehungsleistung von Familien, die SGB II-Leistungen beziehen, anzuerkennen und Familienarmut zu bekämpfen. Außerdem bemängelt der Familienbund, dass laut Gesetzentwurf bei Mehrlingsgeburten künftig nur ein einziger Anspruch auf Elterngeld bestehen soll. Dies werde dem erhöhten Betreuungsbedarf wie auch finanziellen Bedarf bei Mehrlingsgeburten nicht gerecht.
Grundsätzlich begrüßt der Familienbund die Einführung des ElterngeldPlus als einen Beitrag zur Stärkung der Wahlfreiheit von Familien im Hinblick auf die Aufteilung von Erwerbs-, Haus- und Sorgearbeit. Auch die geplanten Flexibilisierungen bei der Elternzeit unterstützt der Familienbund. Sie erweiterten die Gestaltungsspielräume von Eltern.
Unabhängig vom ElterngeldPlus fordert der Familienbund eine Anschlussleistung an das Elterngeld für das zweite und dritte Lebensjahr des Kindes in Höhe von 300 Euro, das unabhängig von Erwerbsarbeit und Art der Kinderbetreuung gezahlt wird.
V.i.S.d.P. Claudia Hagen