Familienbund fordert einen verbindlichen gesetzlichen Anspruch auf Familienpflegezeit
Aus Anlass der heutigen Anhörung im deutschen Bundestag zur Familienpflegezeit hat der Familienbund der Katholiken erneut einen gesetzlichen Rechtsanspruch gefordert. „Pflegende Angehörige brauchen einen verbindlichen gesetzlichen Anspruch für eine Familienpflegezeit. Es darf nicht vom Wohlwollen der Arbeitgeber abhängen, ob Familien ausreichend Zeit für die Pflege ihrer Angehörigen haben“, sagte Elisabeth Bußmann, Präsidentin des Familienbundes der Katholiken. „Ohne einen Rechtsanspruch ist das Konzept von vorne herein unwirksam und daher untauglich“.
Bußmann forderte erneut, die Bedürfnisse der pflegenden Angehörigen nicht den Anforderungen der Arbeitswelt unterzuordnen. Dazu zählen auch mehr Zeit für die Pflege und eine angemessene finanzielle Unterstützung der pflegenden Angehörigen. Bußmann betonte, dass ohne die Leistungen der Familien das Pflegesystem nicht tragfähig ist. Häusliche Pflege kann aber auf Dauer nur verlässlich geleistet werden, wenn die pflegenden Angehörigen zeitlich, psychisch und finanziell nicht überfordert werden.
V.i.S.d.P. Claudia Hagen
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Bitte beachten Sie auch unsere Stellungnahme zum Familienpflegezeitgesetz vom 10. März 2011