Familienbund begrüßt geplante Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte

Der Familienbund der Katholiken begrüßt den von Union und SPD geplanten Rechtsanspruch auf befristete Teilzeitbeschäftigung. Der Familienbund hatte bereits im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen ein Rückkehrrecht aus der Teilzeit bis hin zur Vollzeit für Arbeitnehmer/innen gefordert. „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine der großen Herausforderungen für Familien heute. Das geplante Rückkehrrecht aus der Teilzeit bedeutet vor allem für Mütter und Väter mehr wirtschaftliche Sicherheit. Familien können mit diesem Rechtsanspruch Zeit für die Betreuung von Kindern oder für die Pflege von Angehörigen nehmen, ohne auf Dauer berufliche Nachteile und finanzielle Einbußen in Kauf nehmen zu müssen, “ sagte die Präsidentin des Familienbundes, Elisabeth Bußmann. Mittlerweile arbeiten in Deutschland 45 Prozent der Frauen in Teilzeit, aber nur 10 Prozent der Männer, obwohl viele Frauen gerne mehr Stunden arbeiten und viele Männer mehr am Familienleben teilhaben würden. Die Scheu vor der Stundenreduzierung liegt oftmals darin begründet, dass es keinen sicheren Rückkehranspruch auf den ursprünglichen Stellenumfang gibt. Zudem ist Teilzeitarbeit mit negativen Auswirkungen auf die berufliche Karriere verknüpft und führt zu finanziellen Einbußen. Der Familienbund der Katholiken setzt sich daher für die Schaffung eines Rückkehrrechts bis hin zur ursprünglichen Arbeitszeit für alle Arbeitnehmer/innen ein, unabhängig davon, aus welchen Gründen Stunden reduziert werden.
Um für Familien eine bessere Durchsetzbarkeit einer Teilzeitbeschäftigung zu erreichen, sollen außerdem bei „familienbedingten Gründen“ für das Teilzeitbegehren nur noch dringende betriebliche Gründe vom Arbeitgeber entgegen gehalten werden können, wie es auch in dem Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit nach § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bereits der Fall ist. Unter „familienbedingte Gründe“ fallen vorrangig die Betreuung von minderjährigen unterhaltsberechtigten Kindern sowie die Pflege von Angehörigen.

Der Familienbund der Katholiken hat bereits einen ausführlichen Vorschlag zur Neuregelung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes erarbeitet.
Er ist abrufbar unter: www.familienbund/org. (Beschluss des Hauptausschusses des Familienbundes der Katholiken) und Fachinformation zum Rückkehrrecht aus der Teilzeit


V.i.S.d.P. Claudia Hagen

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