Elterngeld auch für Familien im Sozialtransferbezug
Angesichts der aktuellen Debatte um das Betreuungsgeld hat die Bundesdelegiertenversammlung des Familienbundes der Katholiken am 9. Oktober in Berlin einen Antrag verabschiedet, in dem eine Anschlussleistung an das Elterngeld für das zweite und dritte Lebensjahr des Kindes gefordert wird. In einer Resolution setzten sich die Delegierten außerdem dafür ein, die Anrechnung des Elterngeldes auf Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII aufzuheben.
Die vom Familienbund geforderte Anschlussleistung an das Elterngeld soll als Geldleistung allen Familien gewährt werden und mindestens 300 Euro im Monat betragen. Sie dient der Anerkennung der Erziehungsleistung. Zudem mindert sie den finanziellen Druck, der durch den Verdienstausfall infolge der häuslichen Betreuung eines Kindes entsteht, oder hilft, Mehrbelastungen durch die Inanspruchnahme von Angeboten der Kinderbetreuung zu reduzieren. Die dreijährige Elternzeit, die eine freie Wahl der Betreuungsform in der für Kinder besonders sensiblen ersten Lebensphase ermöglichen soll, kann diese Funktion nur erfüllen, wenn sie während des gesamten Zeitraums finanziell flankiert wird, heißt es in der Begründung des Antrags. Das derzeitige Elterngeld erstreckt sich lediglich auf das erste Lebensjahr des Kindes und muss deshalb ergänzt werden. Elterliche Aufmerksamkeit und Sorge sind unteilbar und verdienen unabhängig von der konkreten Ausgestaltung gleichermaßen Anerkennung und Förderung. Im Sinne eines erweiterten Elterngeldkonzepts muss der Mindestbetrag des Elterngeldes deshalb auf das zweite und dritte Lebensjahr des Kindes erstreckt werden.
Keine Anrechnung des Elterngeldes!
Die seit 1. Januar 2011 praktizierte Anrechnung des Elterngeldes auf Leistungen nach SGB II und XII kritisiert der Familienbund als sozial unausgewogen. Sie führt zu einem Verlust des Elterngeldes bei den Familien, die ohnehin unter größtem wirtschaftlichen Druck stehen. Die sozial Schwächsten werden am stärksten benachteiligt. Das Elterngeld dient nach dem Willen des Gesetzgebers auch der Anerkennung und Wertschätzung der Erziehungsleistung von Eltern. Es ist ein verheerendes familienpolitisches Signal, dass Eltern, die auf Sozialtransfers angewiesen sind, von dieser Anerkennung und Wertschätzung nun ausgenommen sind. Auch die geforderte Anschlussleistung an das Elterngeld darf deshalb nicht mit Leistungen nach SBG II und XII verrechnet werden.
Zur 116. Bundesdelegiertenversammlung des Familienbundes kamen vom 7. bis 9. Oktober rund 80 Delegierte des Verbandes in Berlin zusammen. Die Fachtagung stand unter dem Thema „30 Jahre Familiaris Consortio – der gesellschaftliche, politische und kirchliche Auftrag des Familien heute“. Kooperationspartner der Tagung war der Bereich Pastoral im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz.
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V.i.S.d.P. Claudia Hagen