Familienbund fordert drei Erziehungsjahre bei der Rente!

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Der Familienbund der Katholiken hat gestern auf seiner 117. Bundesdelegiertenversammlung in Paderborn einen Beschluss für eine höhere Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der Rente verabschiedet.

Die Delegierten des Familienbundes fordern darin die Anerkennung von drei Erziehungsjahren bei der Rente auch für vor dem 01.01.1992 geborene Kinder. Außerdem muss zeitgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung wie auch in der Pflege- und Krankenversicherung die vom Bundesverfassungsgericht geforderte kinderzahlbezogene Differenzierung der Beiträge eingeführt werden, ohne dass dadurch eine Minderung der Leistung entsteht.

Nach dem Rentenreformgesetz von 1992 werden für Kinder, die ab dem 01.01.1992 geboren wurden, drei Jahre Kindererziehungszeiten bei der Rente angerechnet, für Kinder, die vor dem 01.01.1992 geboren wurden, wird ein Jahr Kindererziehungszeit für die Rente angerechnet. Diese Stichtagsregelung ist ungerecht und berücksichtigt nicht in angemessener Weise den generativen Beitrag zur Rentenversicherung von Familien, deren Kinder vor dem 01.01.1992 geboren wurden. Die Anerkennung von drei Erziehungsjahren kann ein Schritt zu einer größeren Generationengerechtigkeit bei der Rente sein.
Der Familienbund setzt sich darüber hinaus weiter für eine Berücksichtigung des generativen Beitrags der Familien auch auf der Beitragsseite der Sozialversicherungen ein.


V.i.S.d.P. Claudia Hagen

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