Berlin, 19. April 2018 – Für den Familienbund der Katholiken hat die Einführung eines Anspruchs auf Befristung von Teilzeitarbeit mit Rückkehroption zur früheren Arbeitszeit höchste familienpolitische Priorität. Das jetzt von der Bundesregierung dazu auf den Weg gebrachte Gesetz könne jedoch bestenfalls ein erster Schritt sein. Deutliche Kritik übt der Verband an der jetzt vorliegen Fassung des Gesetzentwurfes: „Das Gesetz in seiner heutigen Form schließt viele Eltern von der Möglichkeit auf eine Befristung ihrer Teilzeitarbeit aus, nämlich all jene, die in Unternehmen mit bis zu 45 Mitarbeitern arbeiten. Fakt ist aber: Die Anforderungen an Eltern, eine gelingende Balance zwischen Beruf und Familie zu erreichen und ihre Wünsche nach gemeinsamer Zeit für Familie zu erfüllen, sind bei allen Familien gleich. Diesem Anspruch wird das Gesetz nicht gerecht.“ Der Familienbund favorisiert den in der vergangenen Legislaturperiode vorgelegten Gesetzentwurf, der Eltern die Option befristeter Teilzeitarbeit bereits in Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern ermöglichen würde.
„Die Einführung von 15 Mitarbeitern als Schwellenwert beruht auf einem bewährten Kompromiss zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen, der sich auch im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) und im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) wiederfindet“, sagte Becker. „Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern in die Regelung zur befristeten Teilzeit aufzunehmen, würde weit mehr Eltern in Deutschland die Chance bieten, Erwerbstätigkeit und Familienleben in unterschiedlichen Lebensphasen besser in eine für sie passende Balance zu bringen. Ich bin davon überzeugt, dass familienfreundliche Regelungen im Ergebnis allen Betrieben, die sie anwenden, dienen, da sie die Attraktivität der Arbeitsplätze erhöhen“, so Becker.
Ungerecht sei aus Sicht des Familienbundes der Katholiken auch die im Gesetz zusätzlich vorgesehene Beschränkung des Anspruchs auf befristete Teilzeit bei Unternehmen zwischen 46 und 200 Mitarbeitern: Das Gesetz sieht vor, nur einem pro 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf befristete Teilzeit zu gewähren. „Wie in der Unternehmenspraxis eine plausible Entscheidung aussehen soll, welche Mitarbeiter von der Regelung profitieren können, ist völlig offen. Das bringt Menschen in unangenehme Zwangslagen, Vorgesetzte wie Mitarbeiter. Unfrieden ist damit in Unternehmen vorprogrammiert.“
„Fast durchgängig müssen sich Familien heute den Anforderungen und Taktungen der Arbeitswelt anpassen. Notwendig sind deshalb Regelungen im Erwerbsleben, die auf die Bedürfnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Sorgeverantwortung reagieren und ihnen mehr Flexibilität ermöglichen“, sagte Becker. „Bei Regelungen zur Befristung von Teilzeit dürfen wir deshalb nicht aus dem Blick verlieren: Eltern, die für die Pflege und Erziehung von Kinder beruflich kürzertreten, dürfen nicht benachteiligt werden, wenn sie später beruflich wieder mehr arbeiten können, wollen oder – um die Familie zu unterhalten – auch müssen“, sagte Becker.
„Nach den unbestreitbaren Fortschritten in den letzten zehn Jahren, die sich insbesondere für die Eltern von kleinen Kindern positiv ausgewirkt haben, würde durch eine großzügige und familien-freundliche Gestaltung des Gesetzes anerkannt, dass die Vereinbarkeit eine Aufgabe für den gesamten Lebensverlauf ist. Profitieren würden auch die Eltern von größeren Kindern, die Aufmerksamkeit und Unterstützung brauchen, und die Großelterngeneration, die im höheren Alter auf die Unterstützung und häufig auch Pflege durch ihre inzwischen erwachsenen Kinder angewiesen ist“, sagte Becker.