Der Familienbund der Katholiken hat seine Forderung nach einer besseren Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rente für Mütter, die vor 1992 Kinder geboren haben, bekräftigt. „Die Gleichbehandlung aller Mütter darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben, werden heute in hohem Maße benachteiligt und dem Risiko der Altersarmut ausgesetzt. Kindererziehung ist für die Rentenversicherung unverzichtbar und muss endlich angemessen bewertet werden“, sagt Elisabeth Bußmann, die Präsidentin des Familienbundes der Katholiken. Die Mehrausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung sind kein Grund für die Benachteiligung älterer Mütter, zumal die vom Bund aus Steuermitteln in die Rentenversicherung eingezahlten Beiträge für Kindererziehung jährlich um rund 5 Mrd. Euro höher liegen als die ausgezahlten Renten für Kindererziehung. Damit wird die gesetzliche Rentenversicherung seit Jahren mit Beiträgen subventioniert, die ausdrücklich wegen Kindererziehung geleistet werden.
„Die Anrechnung von drei Erziehungsjahren pro Kind in der Rente für alle Kinder ist notwendig, um die Forderung des Bundesverfassungsgerichts einzulösen, mit jedem Reformschritt die Situation von Familien in der Rentenversicherung spürbar zu verbessern“, so Elisabeth Bußmann.
V.i.S.d.P. Claudia Hagen