Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Familienausschuss fordert der Familienbund eine stärkere Konzentration des KiTa-Qualitätsgesetzes auf zentrale Qualitätsaspekte der frühkindlichen Bildung. Es muss vor allem in qualifiziertes Personal investiert werden, um Familien in ihrem Alltag chancengerecht zu unterstützen.
Berlin, 17. Oktober 2022 –„Die Betreuung unserer Kinder muss besser werden. Das neue Kita-Qualitätsgesetz bietet den Bundesländern dafür mit Mitteln des Bundes neue Möglichkeiten. Der Familienbund unterstützt das, fordert aber eine stärkere Priorisierung der wichtigsten qualitativen Handlungsfelder“, erklärte Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.
Das Bestreben der Regierung, mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kitaqualität bundesweit einheitliche Standards zu erreichen und auf diese Weise zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung sowie bei der Vereinbarkeit beizutragen, ist ein wichtiges Zeichen für Familien und deren Lebensrealitäten. In vielen Einrichtungen gibt es laut aktuellen Studien und wissenschaftlichen Empfehlungen Verbesserungsbedarf. Aus Sicht des Familienbundes sollten vorrangig die personalorientierten Maßnahmen im Zentrum der Qualitätsentwicklung stehen, mit einem besonderen Schwerpunkt auf dem Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie der Gewinnung und Sicherung von Fachkräften. Hier handelt es sich um Bereiche, in denen gegenwärtig die größten Herausforderungen mit Blick auf die Qualität der Kita-Angebote liegen.
Mit dem geplanten Auslaufen des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ zum Ende des Jahres ist die Aufwertung der Maßnahmen zur Sprachförderung dringend erforderlich. „Das erfolgreiche Bundesprogramm hätte weitergeführt werden müssen. Jetzt muss es wenigstens um eine praktikable Übergangslösung gehen, um die mit dem Programm gewonnen Fachkräfte zu halten. Alle Kinder profitieren von einer Sprachförderung. Dies erleichtert den Schulstart, die Integration und fördert das Lernen“, führt Hoffmann aus. Die Überführung der finanziellen Förderung des Schwerpunkts Sprache und Teilhabe in das Kita-Qualitätsgesetz und damit vom Bund auf die Länder soll nach Auffassung der Bundesregierung verstetigen, was bisher in einem Sonderprogramm aufgebaut wurde. Der Familienbund fürchtet jedoch, dass die Sprachförderung im Ergebnis geschwächt wird.
Als weitere große Veränderung zum Gute-Kita-Gesetz sollen neue Beitragsreduzierungen zukünftig nicht mehr über Bundesmittel finanziert werden können. Hier sieht der Familienbund Chancen, die zusätzlichen Mittel für wirklichen Qualitätsgewinn einzusetzen. Bestehende Beitragsreduzierungen können jedoch in erheblichem Umfang weiterhin über Mittel aus dem Kitaqualitätsgesetz finanziert werden. Das kritisiert Hoffmann: „Angesichts begrenzter Mittel gibt es eine Konkurrenz zwischen Beitragsreduzierungen und Qualitätsverbesserungen. Solange Mindestqualitätsstandards nicht erreicht werden, spricht sich der Familienbund nicht für eine generelle Beitragsfreiheit, sondern für eine einkommensabhängige, Familien mit unteren und mittleren Einkommen deutlich entlastende Staffelung der Elternbeiträge aus. Eines ist dabei klar: Beiträge dürfen niemals und nirgends eine Zugangshürde zu frühkindlicher Bildung und Betreuung darstellen, Teilhabe darf gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten nicht infrage stehen.“
Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation fordert der Familienbund, die Beiträge so zu gestalten, dass Familien und Alleinerziehende diese möglichst kleinschrittig gestaffelt nach Einkommen sowie der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder entrichten können. Der Gesetzentwurf kann trotz einiger Schwächen einen wichtigen Beitrag für eine ganzheitliche, qualitativ hochwertige Ausgestaltung des Kita-Alltags leisten. Für Ulrich Hoffmann ist das ein zentrales Anliegen: „Denn eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung kommt grundsätzlich allen Kindern zugute und führt zu Chancengleichheit und Gerechtigkeit zwischen den Kindern.“
Als nächsten Schritt sieht der Familienbund die Dringlichkeit, ein echtes Qualitätsgesetz mit bundesweit verbindlichen Mindeststandards in zentralen Qualitätsbereichen zu initiieren.