Berlin/Freiburg, 04. Februar 2015
FDK und DFV starten Widerspruchs-Aktion
Ein 2001 verkündetes wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversicherung bleibt auch nach 14 Jahren ohne politische Konsequenz. Familien werden in den Beiträgen zur Sozialversicherung verfassungswidrig belastet, indem neben ihren Geldbeiträgen der gleichwertige Erziehungsbeitrag noch immer nicht berücksichtigt wird. Um das nicht länger hinzunehmen, starten der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) die gemeinsame Kampagne „Wir jammern nicht – wir klagen!“. Die beiden größten Familienverbände Deutschlands setzen sich auf diesem Weg aktiv für eine verfassungstreue Beitragsgestaltung in den Sozialversicherungen ein.
„Familien zahlen doppelt in die Gesetzliche Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung ein – generativ durch die Erziehung ihrer Kinder und finanziell durch Geldbeiträge. Das werden wir nicht länger hinnehmen!“, sagt FDK-Präsident Stefan Becker. „Mit unserer Kampagne machen wir mobil gegen politische Ignoranz und verhelfen Familien zu mehr Gerechtigkeit!.“ DFV-Präsident Dr. Klaus Zeh kritisiert: „Es ist dringend erforderlich, Familien – wie im Steuerrecht - auch in den Beiträgen zur Sozialversicherung zu entlasten. Steuerentlastungen allein schaffen keine Familiengerechtigkeit. Eine verfassungsgemäße Neugestaltung setzt Kinderfreibeträge in der Beitragsgestaltung voraus.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber 2001 aufgefordert, den generativen Beitrag von Eltern anzuerkennen und die bestehende Benachteiligung von erziehenden Versicherten auszuräumen. Es gebot dem Gesetzgeber, auch die anderen Zweige der Sozialversicherung auf Familiengerechtigkeit zu überprüfen. Das ist bis heute nicht geschehen. „Bei dem ab 2015 aufzubauenden kapitalgedeckten Vorsorgefonds wird stattdessen die Kindererziehung als generativer Beitrag erneut ignoriert. Das ist ein Skandal!“, betont Zeh. Und auch der unwesentlich höhere Beitrag für Kinderlose in der gesetzlichen Pflegeversicherung entlastet nicht wie geboten die Familien, sondern soll künftige Beitragsanhebungen abfedern.
Die Kampagne „Wir jammern nicht – wir klagen!“ mobilisiert Familien, sich gegen zu viel erhobene Beiträge zu wehren. Eltern sind aufgefordert, bei ihrer Krankenkasse Widerspruch gegen die Beitragshöhe in der Gesetzlichen Pflege-, Renten- und Krankenversicherung einzulegen. Der Familienbund der Katholiken und der Deutsche Familienverband unterstützen die Aktion mit juristisch geprüften Muster-Einsprüchen und Muster-Klagen. Derzeit stehen drei Musterklagen vor dem Bundessozialgericht.
Mehr Informationen finden Sie hier: www.elternklagen.de.
V.i.S.d.P. Claudia Hagen