Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) will eine bundesgesetzliche Regelung des Rechts von Frauen und ihren Kindern auf Schutz und Beratung bei Gewalt auf den Weg bringen. "Von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder brauchen überall im Land Zugang zu Schutz und Beratung", erklärte Paus am Freitag in Berlin. Das solle nun bundesgesetzlich geregelt werden.
Es solle ein einheitlicher Rechtsrahmen für die verlässliche finanzielle Absicherung des Hilfesystems geschaffen und das Hilfesystem bedarfsgerecht ausgebaut werden, so die Ministerin weiter. Paus äußerte sich anlässlich einer Sitzung des Runden Tisches "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" von Bund, Ländern und Kommunen. Obwohl es bundesweit rund 350 Frauenhäuser, 100 Schutzwohnungen und mehr als 600 Beratungsstellen gebe, reiche das Angebot derzeit vielerorts noch nicht aus.
Die Ampelregierung hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, mit einer Strategie gegen geschlechtsspezifische Gewalt die weitere Umsetzung der Istanbul-Konvention auf Bundesebene stärker voranzutreiben. Eine staatliche Koordinierungsstelle solle diese Strategie erstellen und ihre Umsetzung koordinieren. Zudem solle eine unabhängige Berichterstattungsstelle die Situation und die Wirkungen der politischen Maßnahmen beobachten. Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern.