Ehepaare sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig bei der Wahl des Familiennamens flexibler sein. Das Bundesjustizministerium veröffentlichte am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf. So sollen Ehepaare künftig beide bisherigen Familiennamen zum Ehenamen bestimmen können. Sie müssten sich dann nicht mehr wie bisher für einen ihrer bisherigen Familiennamen entscheiden.
Die Kinder erhalten laut Entwurf dann diesen Doppelnamen. Eine weitere Aneinanderreihung von Namen soll aber nicht möglich sein. Auch Kinder von unverheirateten Eltern sollen demnach beide Familiennamen erhalten können. Für Stief- und Scheidungskinder soll eine Namensänderung ebenfalls leichter möglich sein.
Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, eine Bestimmung einer geschlechtsangepassten Form des Geburts- und Ehenamens zu ermöglichen. Voraussetzung dafür soll sein, dass eine entsprechende Anpassung der Herkunft der Familie oder der Tradition derjenigen Sprache entspricht, aus der der Name stammt. Dies ist etwa bei slawischen Namen der Fall.
Länder und Verbände können nun bis zum 26. Mai zum Entwurf Stellung nehmen. (KNA)