Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hat eine vollständige Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention zu Frauenrechten zugesagt. "Wir werden die Konvention ab nächsten Monat vollständig und ohne Einschränkungen umsetzen", sagte Baerbock in ihrer Rede bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarats am Dienstag in Brüssel. Sie wolle alle Mitgliedsstaaten aufrufen, die Konvention ebenfalls zu ratifizieren.
Das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt" ist ein völkerrechtlicher Menschenrechtsvertrag und wurde nach mehrjährigen Verhandlungen am 11. Mai 2011 in Istanbul beschlossen. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, umfassende Maßnahmen zu Prävention, Intervention, Schutz und zu rechtlichen Sanktionen gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu ergreifen.
Die Bundesregierung hat die Konvention ratifiziert, sie trat zum 1. Februar 2018 in Kraft. Allerdings legte Berlin im selben Jahr Vorbehalte gegen einzelne Artikel des Übereinkommens vor. Die Vorbehalte bezogen sich auf Artikel 59 und 44. Der Artikel 59 erhalt Regeln zur aufenthaltsrechtlichen Situation von ausländischen Gewaltopfern. Artikel 44 enthält Vorgaben zur Geltung des nationalen Strafrechts bei im Ausland durch Ausländer begangene Straftaten, die ihren normalen Aufenthaltsort in Deutschland haben. (KNA)