Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat erstmals die genauen Auswirkungen der geplanten Kindergrundsicherung beziffert. Unter Berücksichtigung der am Dienstag angekündigten Regelsatzerhöhung beim Bürgergeld um etwa 12 Prozent für 2024 und einer weiteren "moderaten" Erhöhung um drei Prozent im Folgejahr könnten sich für armutsgefährdete Kinder 2025 Leistungen von 530 Euro für die Kleinsten bis zu 636 Euro für die ältesten Kinder ergeben, sagte Paus dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (Donnerstag).
Das sei die Summe aus dem zukünftigen Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag. "Das ist ein guter Betrag, um Kindern ein Stück weit mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit zu verschaffen", sagte die Grünen-Politikerin.
Paus geht davon aus, dass die Kosten der Kindergrundsicherung durch die weitere Anhebung des Regelsatzes und auch des Kindergeldes über die bisher genannten sechs Milliarden Euro im Jahr 2028 steigen werden. "Wenn wir unser erklärtes Ziel erreichen, in den kommenden Jahren so viele Familien wie möglich zu erreichen, wird die Kindergrundsicherung sechs Milliarden Euro und mehr kosten", betonte die Ministerin. "Wenn wir dann noch die weiteren Kosten für die bereits erfolgten Kindergelderhöhungen, den höheren Kinderzuschlag und zukünftige Kindergelderhöhungen dazu nehmen, sind wir schon bei deutlich über 10 Milliarden Euro", prognostizierte die Ministerin. "Diese Bundesregierung tut viel für Familien mit Kindern", fügte sie hinzu.
Mit der Kindergrundsicherung sollen ab 2025 Leistungen für Familien wie das Kindergeld, der Kinderzuschlag und weitere Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder zusammengefasst werden. Ein Garantiebetrag - das bisherige Kindergeld - soll nach den Plänen für alle Familien einkommensunabhängig gezahlt werden. Ziel ist auch weniger Bürokratie, damit alle berechtigten Familien die Leistungen beantragen können. (KNA)