Der Familiennachzug von Flüchtlingen bleibt das beherrschende Thema in den Medien: Vor der Winterklausur der bayerischen CSU-Landesgruppe hat deren Chef Alexander Dobrindt die SPD zu Zugeständnissen in der Flüchtlingspolitik aufgefordert. Das Ergebnis der Bundestagswahl sei ein Auftrag, dass sich die Zuwanderung nach Deutschland wie in den Jahren 2015 und 2016 nicht wiederholen dürfe, sagte Dobrindt am Donnerstag dem Bayerischen Rundfunk. Nötig seien Maßnahmen, um die Zahl zu begrenzen. Als Beispiel nannte er die Aussetzung des Familiennachzugs. Dazu legte die Bundesregierung selbst aktuelle Daten vor: Die Zahl der Angehörigen von Ausländern aus Drittstaaten, die über den Familiennachzug nach Deutschland gekommen sind, ist 2017 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Demnach reisten zwischen Januar und Ende November 2017 knapp 85.000 Familienangehörige von Flüchtlingen und Migranten ein, davon 36.100 Kinder. Im Jahr 2016 waren es dagegen noch rund 114.500 Personen, davon 46.600 Kinder. 2015 kamen der Antwort zufolge knapp 90.000 Menschen über den Familiennachzug. Die Zahl der Visumsanträge zum Familiennachzug sei nicht stark angestiegen, hieß es. Zwischen Januar und Ende September 2017 wurden der Antwort zufolge knapp 104.000 Visumsanträge für Familienangehörige gestellt, im gesamten Vorjahr waren es rund 115.000. Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße hat die Haltung der katholischen Kirche für einen Familiennachzug bei Flüchtlingen, die nur einen vorübergehenden Schutzstatus haben, verteidigt. "Wenn Christen den hohen Stellenwert der Familie betonen, dann darf dies keine Schönwetterveranstaltung sein", schreibt Heße in seiner Funktion als Flüchtlingsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz in einem Beitrag für die Zeitung "Die Tagespost". Nicht in erster Linie dort, wo die Verhältnisse idyllisch seien, sondern wo Menschen Unrecht und Leid erführen, brauche es Anstrengungen zu ihrem Schutz. Dies betreffe besonders Bürgerkriegsflüchtlinge. Heße beruft sich auf das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965). So heißt es in "Gaudium et spes": "Das Wohl der Person (...) ist zuinnerst mit einem Wohlergehen der Ehe- und Familiengemeinschaft verbunden". Der Mensch sei auf Gemeinschaft ausgerichtet und Familie sei gemäß der kirchlichen Lehre die grundlegende Form dafür. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai)
Presseschau des Tages // 5.1.2018
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