Jeder zweite Erwachsene in Deutschland lebt in einer Ehe. Dies teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag auf der Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mit. 52 Prozent der Personen über 18 Jahren in Deutschland lebten demnach im Jahr 2016 mit ihrem Ehepartner oder ihrer Ehepartnerin in einem gemeinsamen Haushalt. Anlass für die Mitteilung sei der Valentinstag, der in diesem Jahr auf den Aschermittwoch fällt, so die Statistiker. Eine Schattenseite des Familienlebens bereiten uns die Statistiker allerdings auch auf: In Deutschland leiden Schätzungen zufolge rund drei Millionen Kinder unter der Alkoholsucht ihrer Eltern. Damit wachse bundesweit etwa jedes sechste Kind in einem Elternhaus mit Alkoholstörung auf, sagte der Leiter des Deutschen Instituts für Sucht- und Präventionsforschung an der katholischen Fachhochschule in Köln, Michael Klein, am Montag in Berlin. Insgesamt seien 3,5 Millionen Bundesbürger von einer krankhaften Alkoholsucht betroffen. Das Aufwachsen mit suchtkranken Eltern bedeute eine schwere Gesundheitsbelastung, betonte Klein. Kinder suchtkranker Eltern seien die größte Risikogruppe zur Entwicklung von Suchtstörungen.
Außerdem heute in den Medien: Die Abgeordneten des Bundestages wird demnächst wieder das Werbeverbot für Abtreibungen beschäftigen: Der Bundestag will am 22. Februar in einer Ersten Lesung über eine mögliche Reform des Werbeverbots für Abtreibungen debattieren. Dabei sprechen sich Grüne und Linke in ihren jeweiligen Gesetzentwürfen dafür aus, den Straftatbestand für ein solches Werbeverbot aufzuheben, während der Entwurf der FDP-Fraktion eine "Einschränkung des Verbots" vorsieht. Die FDP lädt wenige Tage vor der Debatte, am 19. Februar, zu einer Fachdebatte zu dem Thema ein. Anlass für die Gesetzentwürfe ist der Fall der Ärztin Kristina Hänel. Das Amtsgericht Gießen hatte sie Ende vergangenen Jahres eine Ärztin wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Es berief sich dabei auf den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Dieser untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Hänel hat dagegen Berufung eingelegt. Inzwischen hat sich auch eine Bündniskampagne "Weg mit Paragraf 219a" gebildet. Die Initiatoren wollen nach eigenem Bekunden den gesellschaftlichen Druck weiter und "zielgerichtet erhöhen", damit eine Streichung des Paragrafen "auch tatsächlich herbeigeführt wird". Die SPD will sich in der Debatte für einen Kompromiss einsetzen, wie die Abgeordnete Eva Högl betonte, und stärker zwischen Information und Werbung differenzieren. Die Union ist gegen eine Reform. Auch die Kirchen sind gegen eine Streichung des Paragrafen 219a. Der Paragraf sei nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts integraler Teil des Schutzkonzepts für das ungeborene Leben. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai)
Presseschau des Tages // 14.2.2018
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