Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) in Bayern hat die Politik aufgefordert, beim bayerischen Familiengeld für Rechtssicherheit zu sorgen. Es sei nicht hinzunehmen, dass Familien weiter unter unklaren Verhältnissen zwischen Bund und Freistaat litten, erklärte die SkF Landesvorsitzende Elisabeth Maskos am Mittwoch in München. Besonders Familien, die Hartz IV bezögen - und damit viele Alleinerziehende -, seien davon betroffen, dass ihnen das Familiengeld auf diese andere Leistung angerechnet werde. Gerade sie aber bräuchten die durch den Freistaat forcierte Unterstützung. Gutachten bestätigten, dass das Familiengeld allen Familien zugutekommen müsse, so Maskos. Das wäre für viele Betroffene in Bayern, die in die Beratungsstellen des SkF kommen, eine große Hilfe, wie sie sagte. Die Absicht der Staatsregierung, Familien in ihrer Erziehungsleistung auch finanziell zu unterstützen, sei zu begrüßen. Nun müsse sich aber der Bund zügig positionieren und für Rechtssicherheit bezüglich der Anrechenbarkeit sorgen. Weitere Verzögerungen seien nicht hinzunehmen. Auch der Familienbund der Katholiken in Bayern hatte jüngst Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) aufgefordert, den Anrechnungsstreit zu beenden. Verbandsgeschäftsführer Bernhard Huber nannte es "geradezu skandalös", dass Heil "noch immer keine Anstalten macht, eine Lösung zugunsten der Familien herbeizuführen". Längst würden Rechtsgutachten eindeutig feststellen, dass das Familiengeld nicht auf existenzsichernde Leistungen des Staates anzurechnen sei. Seit September 2018 zahlt Bayern an Eltern von Kindern im zweiten und dritten Lebensjahr 250 Euro pro Monat und Kind. Das Bundessozialministerium besteht darauf, dass das Familiengeld auf Sozialleistungen angerechnet und diese entsprechend gekürzt werden. Das sei nötig, damit bundesweit gleiches Recht gelte. Die bayerische Staatsregierung beruft sich dagegen auf Ausnahmeregelungen, die der Bundesgesetzgeber vorgesehen habe. In der Folge profitieren nicht alle Familien in Bayern in gleicher Weise von der neuen Landesleistung. Wer Arbeitslosengeld II in Kommunen erhält, deren Jobcenter von der Bundesagentur für Arbeit beaufsichtigt werden, bekommt das Familiengeld nur unter dem Vorbehalt der Anrechnung ausbezahlt. Das ist nicht der Fall bei jenen Jobcentern, die von den Kommunen betrieben werden und der Staatsregierung unterstehen. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)
Presseschau des Tages // 24.1.2019
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