Empfängern von Grundsicherung sollen bis Ende des Jahres auch bei einem Verstoß gegen Vereinbarungen mit dem Jobcenter keine Leistungen gekürzt werden. Das meldet das "Handelsblatt", dem ein entsprechender Referentenentwurf des Bundessozialministeriums vorliegt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 die damals geltende Sanktionspraxis in der Grundsicherung verworfen. Zwar dürfe der Staat Mitwirkungspflichten der Empfänger auch mit Leistungskürzungen durchsetzen. Doch die Möglichkeit der kompletten Streichung bis zum Entzug der Zahlungen für Miete und Heizung sei nicht mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vereinbar.
Die Bundesregierung hatte daraufhin angeordnet, dass gegen Hartz-IV-Empfänger nur noch geringfügigere Sanktionen verhängt werden dürfen. SPD, Grüne und FDP wollen die Mitwirkungspflichten im Rahmen des geplanten neuen Bürgergelds bis spätestens Ende 2022 neu regeln. (KNA)