Das Jahr 2022 bringt für das Gesundheitswesen und die Pflege zahlreiche Änderungen. Es fließen deutlich mehr Steuergelder in Kranken- und Pflegeversicherung. Auch werden Pflegebedürftige in der stationären und ambulanten Pflege finanziell etwas entlastet.
Künftig zahlt die Pflegeversicherung für Menschen, die in Altenpflegeeinrichtungen stationär betreut werden, einen Zuschuss zum Eigenanteil, der von Jahr zu Jahr steigt. So übernimmt die Pflegekasse im ersten Jahr 5 Prozent des Eigenanteils, im zweiten 25 Prozent, im dritten 45 Prozent und in allen folgenden Jahren 70 Prozent.
Der Gesetzgeber hat mit dieser Regelung darauf reagiert, dass immer mehr Bewohner von Pflegeheimen wegen steigender Eigenanteile Sozialhilfe benötigen. (KNA)