Der Bundesrat unterstützt Pläne der Bundesregierung, den Mindestlohn zum 1. Oktober auf 12 Euro zu erhöhen. In einer Stellungnahme von Freitag bitten die Länder die Bundesregierung zugleich um Evaluation, inwieweit das Gesetz die Ausweitung von Minijobs verhindert und Minijobs nicht als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden. Zu prüfen sei zudem, ob Minijobs auf Personengruppen konzentriert werden könnten, für die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nur geringe Vorteile bringen würde - wie Schüler, Studierende und Rentner.
Der Gesetzentwurf aus dem Bundeskabinett sieht vor, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Oktober auf 12 Euro brutto pro Stunde anzuheben, flankierend die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro. Zum 1. Juli steigt er turnusmäßig auf 10,45 Euro. (KNA)