Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will das Werbeverbot für Abtreibungen in Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs abschaffen. Dazu legte er am Montag einen Referentenwurf vor, der eine ersatzlose Aufhebung des Paragrafen vorsieht. Damit wolle die Ampelkoalition einen "unhaltbaren Rechtszustand beenden", sagte der Minister in Berlin. Der Paragraf 219a sei nicht Teil des verfassungsrechtlich gebotenen Lebensschutzkonzepts.
Derzeit müssten Ärzte, die sachlich über ihre Arbeit und mögliche Methoden informierten, mit strafrechtlichen Ermittlungen und Verurteilungen rechnen. Das sei nicht haltbar. Zugleich suchten Frauen in einer schwierigen Gewissensentscheidung heute auch im Internet nach Rat. Anstößige oder anpreisende Werbung werde schon durch das Berufsrecht ausgeschlossen, so Buschmann.
Das Werbeverbot für Abtreibungen in Paragraf 219a untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. Damit soll auch sichergestellt werden, dass Abtreibung nicht als normale Dienstleistung angesehen wird. (KNA)