Das Bundesfamilienministerium drängt angesichts des digitalen Wandels auf eine rasche Novellierung des Jugendschutzgesetzes. "Unser Jugendschutzgesetz ist im Zeitalter von Videokassetten steckengeblieben und muss überarbeitet werden", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Caren Marks (SPD), am Donnerstagabend in Wiesbaden. "Wir müssen dringend dafür sorgen, dass Eltern auch in der digitalen Welt verlässliche Orientierung bekommen und dort den Altersfreigaben auch vertrauen können", betonte Marks. Sie sprach beim Festakt zum 70-jährigen Bestehen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) im Schloss Biebrich. Die Vertreterin des Bundesfamilienministeriums forderte die Schaffung eines "gesetzlichen Rahmens, der die veränderten Bedingungen und Realitäten der Mediennutzung aufgreift und neue Phänomene wie Streaming-Dienste auch berücksichtigt". Nötig seien nachvollziehbare Regelungen, die von den Medieninhalten und ihrem Grad der Jugendgefährdung ausgingen und nicht davon, ob sie online oder offline verbreitet seien. "Mit modernen gesetzlichen Regelungen wollen wir auch die Anbieter stärker in die Verantwortung nehmen", kündigte die Parlamentarische Staatssekretärin an. Es gebe zwar bereits Anbieter, die sich in einem effektiven Kinder- und Jugendmedienschutz engagierten und auch Mitglied in einer freiwilligen Selbstkontrolle seien. "Andere aber tun bisher nichts oder zu wenig und geben keine oder ausschließlich ihre eigene Altersempfehlung", kritisierte Marks. Solche Anbieter träfen "keine ausreichenden Vorkehrungen, um Kinder und Jugendliche vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen und Eltern eine ausreichende Orientierung zu geben". Marks: "Hier müssen wir geltendes Recht konsequent anwenden und auch gegen diejenigen vorgehen, die dagegen verstoßen, auch wenn die Anbieter nicht in Deutschland sitzen - so schwierig das ist." Die rheinland-pfälzische Jugendstaatssekretärin Christiane Rohleder verwies auf die ungeheure Menge von digital verfügbaren Medieninhalten: "Jede Minute werden auf YouTube etwa 400 Stunden Videomaterial hochgeladen und jeden Tag werden über eine Milliarde YouTube-Videos angeklickt", sagte Rohleder. Dies werfe die Frage auf, wie ein moderner Jugendschutz "bei dieser Flut von Inhalten" noch aussehen könne. Deshalb sei eine Überarbeitung des Jugendschutzgesetzes dringend notwendig. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) betonte in einer Mitteilung, die FSK stehe seit 70 Jahren "für verlässlichen und gesellschaftlich akzeptierten Jugendschutz bei Filmen". Bouffier erklärte als Schirmherr des Festakts weiter, die FSK arbeite "am Puls der Zeit" und sei auch im digitalen Zeitalter für den Jugendschutz bei Filmen unverzichtbar. Am 18. Juli 1949 prüfte die FSK im Biebricher Schloss den ersten Film - "Intimitäten" von Paul Martin. Mehr als 250.000 Filme, Serien und Clips haben die Prüfer nach eigenen Angaben seitdem begutachtet. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)
Presseschau des Tages // 22.7.2019
Veröffentlicht in
· Presseschau