Nach Angaben von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bleibt trotz der geplanten Streichung des Werbeverbots für Abtreibung eine "anpreisende Werbung" weiterhin verboten. Das sei selbstverständlich, sagte Buschmann am Dienstag bei der Veröffentlichung des Entwurfs in Berlin.
Die Ampel-Koalition hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, den entsprechenden Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch zu streichen. Dieser untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. Damit soll auch sichergestellt werden, dass Abtreibung nicht als normale Dienstleistung angesehen wird.
Buschmann betonte, mit dem nun vorgelegten Referentenentwurf solle die Strafvorschrift der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch in Paragraf 219a aufgehoben werden. Damit solle zum einen erreicht werden, dass sich betroffene Frauen besser informieren könnten. Ärzte müssten Frauen in dieser schwierigen Situation unterstützen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Der Entwurf sei an diesem Dienstag an Länder und Verbände verschickt worden. Sie könnten bis zum 16. Februar Stellung nehmen. (KNA)